TitleWas kann der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern über Lunchit erstatten? Was gilt als Mahlzeit?URL Name53839AnswerMit Lunchit können Sie Ihren Mitarbeitenden Zuschüsse für arbeitstägliche Mahlzeiten gewähren. Als Mahlzeit gilt, wenn tatsächlich eine Mahlzeit durch den Mitarbeitenden erworben wird. Grundsätzlich umfasst dies alle kalten oder warmen Speisen und Lebensmittel einschließlich Getränke, die üblicherweise der Ernährung dienen und zum Verzehr geeignet sind oder während der Pausen konsumiert werden. Die Speisen und Getränke können dabei zusammen erworben werden – zum Beispiel im Restaurant – oder bei verschiedenen Einrichtungen, z. B. Speisen beim Imbiss und Getränke im Supermarkt. Auch der Erwerb zu unterschiedlichen Zeitpunkten ist zulässig. Die Bewertung erfolgt nach dem maßgeblichen amtlichen Sachbezugswert gemäß Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) und den Vorgaben der Lohnsteuerrichtlinie R 8.1 Absatz 7 Nummer 4 Buchstabe aa LStR.