TitleKann Lunchit von Mitarbeitern genutzt werden, die im Home Office arbeiten?URL Name53844AnswerHierzu gibt es keine Rechtsgrundlage und auch keine Äußerung der Finanzverwaltung. Für die Anwendung von Lunchit im Home Office spricht, dass in der Lohnsteuerrichtlinie zum Fall von Essenmarken keine Äußerung getroffen wird, ob Essenmarken nur bei Tätigwerden des Arbeitnehmers in der ersten Tätigkeitsstätte (z. B. Office des Arbeitgebers) oder im Home Office gewährt werden kann. Aus Gründen der Rechtssicherheit empfehlen wir daher jedem Arbeitgeber einen Antrag auf Anrufungsauskunft bei seinem zuständigen Finanzamt zu stellen.