TitleWas ist die Prüfpflicht?URL Name53856AnswerDamit die steuerliche Bewertung mit dem amtlichen Sachbezugswert anerkannt wird, müssen Arbeitgeber eine stichprobenartige Prüfung der Belege durchführen. Spendit stellt Ihnen nach Abschluss der Einreichungsfrist im spendit | Portal die Belegprüfung zur Verfügung. Diese umfasst: - mindestens 1 % der Belege (mindestens 10 Belege) des betreffenden Monats, - sowie alle Belege, die von der KI als auffällig markiert wurden. Die Höhe der Stichprobe können Sie frei anpassen – das Mindestmaß von 1 % muss jedoch erfüllt sein. Im Rahmen der Prüfung wird kontrolliert: - die Richtigkeit der eingereichten Belege und Daten, - sowie die Anwesenheit der Mitarbeitenden an den entsprechenden Tagen (keine Zuschüsse bei Krankheit, Urlaub oder Auswärtstätigkeit). Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie die finale Erstattungsdatei, die Sie in Ihr Lohnbuchhaltungssystem übernehmen können. Zusätzlich können Sie das Prüfprotokoll, alle Belege und die dazugehörigen Daten jederzeit im spendit | Portal einsehen und herunterladen.