TitleWann kann ich Lunchit nutzen?URL Name54294AnswerDamit Ihr Arbeitgeber Ihnen den Essenszuschuss steuerfrei gewähren kann, müssen folgende rechtliche Voraussetzungen eingehalten werden: - Erstattung nur an Arbeitstagen - Mittagsmahlzeit muss selber konsumiert werden - Belege dürfen ausschließlich Essen & Lebensmittel für eine Mittagsmahlzeit umfassen (also keine Non-Food-Artikel, Alkohol oder Zigaretten) - Erstattet werden können nur Essen und Lebensmittel, die am jeweiligen Arbeitstag eingekauft wurdenIm Zweifelsfall kontaktieren Sie uns einfach per E-Mail: kundenbetreuung@spendit.at