TitleKann mir mein Arbeitgeber während der Kurzarbeit die SpenditCard gewähren?URL Name67368AnswerJa, in § 106 Abs. 2 S. 2 SGB III iVm mit § 1 Abs. 1 Nr. 8 SvEV ist geregelt, dass Arbeitgeber freiwillig das Kurzarbeitergeld aufstocken können. Diese Aufstockung kann auch durch steuerfreie Sachbezüge erfolgen, sodass Ihnen Ihr Arbeitgeber zusätzlich zum Kurzarbeitergeld die SpenditCard gewähren kann. Auch bei der sogenannten „Kurzarbeit Null“, d.h. bei einem Arbeitsausfall von 100%, kann Ihr Arbeitgeber weiterhin die SpenditCard steuerfrei beladen.