Warum ist der “Business-Know-your-Customer”-Prozess (BKYC) innerhalb der Onboarding-Strecke erforderlich?
TitleWarum ist der “Business-Know-your-Customer”-Prozess (BKYC) innerhalb der Onboarding-Strecke erforderlich?URL Name76488AnswerDie neue SpenditCard wird von unserer Partnerbank, der Solaris, herausgegeben, die den deutschen BaFin-Anforderungen (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) unterliegt. Die Anforderung der Legitimationsdokumente ergibt sich aus der deutschen Gesetzgebung (u.a. Geldwäschegesetz/Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz). Die Gesetze sagen aus: Die Abklärung, ob der Vertragspartner eventuell für einen wirtschaftlich Berechtigten handelt, gehört laut §10 Abs. 2 GwG zu den allgemeinen Sorgfaltspflichten einer Bank. Ist der Vertragspartner keine natürliche Person, erweitert sich diese Pflicht dahingehend, die Eigentums- und Kontrollstruktur des Vertragspartners mit angemessenen Mitteln in Erfahrung zu bringen. So sind gemäß §11 GwG zum Zeitpunkt des Onboardings alle wirtschaftlich Berechtigten zu ermitteln und deren Identität nachzuweisen. Dieser Legitimationsprozess wird als "Business Know Your Customer" (BKYC) bezeichnet. Innerhalb des BKYC werden alle gesetzlichen Vertreter u.a. durch das VideoIdent IDNow geführt.