TitleWarum muss ich mich überhaupt für eine Einsatzmöglichkeit entscheiden?URL Name92442AnswerAb dem 01.01.2022 müssen Sachbezugskarten die gesetzlichen Kriterien des § 2 Absatz 1 Nummer 10 ZAG erfüllen. Dafür musste die SpenditCard auf eine begrenzte Waren- oder Dienstleistungspalette eingeschränkt werden, um weiterhin als steuerfreier Sachbezug und nicht als steuerpflichtige Geldleistung bewertet zu werden.